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Die Feuerversicherung...
In einigen Gebieten Deutschlands waren bis 01.07.1994 Feuerversicherungen als staatliche Monopolversicherungen eingerichtet, die von Beamten verwaltet wurden. Ein Beispiel ist die Badische Feuerversicherung. Jedes Gebäude im Gebiet war zwangsversichert. Der Schutz umfasste im Beispielfall nicht nur Feuer, sondern auch so genannte Elementarschäden durch Hochwasser und Erdbeben. Diese Schäden sind bei den meisten Versicherern nicht versicherbar, weil z.B. bei einem großen Erdbeben so viele Kunden betroffen wären, dass Prämien und die üblichen Rücklagen und Rückversicherungen nicht ausreichen würden um die Schäden zu decken. Die staatliche Monopolgebäudeversicherung der DDR umfasste ebenfalls Elementarschäden, so dass die Kunden mit Altverträgen bei den Hochwasserereignissen 2002 an der Elbe abgesichert waren. Die Ereignisse bedeuteten für die Allianz AG, die die alte DDR-Versicherung aufgekauft hatte, einen Extremschaden, der aber rückversichert war.
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