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Die Hochwasserversicherung...
Wird ein Feuchteschaden nicht erkannt und behoben, droht versteckter Schimmelbefall unter Bodenbelägen mit ernsthaften gesundheitlichen und bautechnischen Schäden. Es ist ratsam einen Fachmann oder Sachverständigen für Schäden an Gebäuden zu beauftragen um Folgeschäden am Gebäude weitestgehend ausschließen zu können. Denn wenn die Folgeerscheinungen erst nach Monaten oder Jahren nach dem Wasserschaden auftreten (z.B. echter Hausschwamm, Versalzung des Mauerwerkes) sind diese Kosten immens und werden meist von den Versicherungen, nach der Regulierung, als Folgeschaden abgewiesen.
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